Hartz- Warnhinweise für Unternehmer Sun, Feb 26. 2012
Ressort: Aufklärungsblatt für Arbeitgeber
Was Arbeitsgeber über Hartz IV wissen müssen...
inspiriert vom Flyer "RechtsFOLGENbelehrung" für HartzIV-Empfänger aus der BbG.
Dies ist eine Entwürfesammlung (vornehmlich für BGE-Aktive), aus der Betroffene/Interessierte alle für sie relevanten Zeilen herauskopieren und in eigener Weise kreativ ausgestalten können. Vorschläge für konkrete Ausformulierungen für größere Aktionen oder erfolgreich getestete Einzelschreiben können gepostet oder verlinkt werden als Kommentar.
Arbeitgeberservice des "Verfassungsschutzes von unten" (e.V.?)
an Personalstellen
Sklaverei ist verboten - sag NEIN
Die Firma xyz sagt NEIN zu Sklaverei und Ausbeutung...
Beschreibung:
Zwangsarbeiter-Warnhinweise für Arbeitgeber, die über das JC Stellen ausschreiben
Aussehen des Flyers:
Briefform, Flyer, personalisierter Brief/Mail im Fall einer Bewerbung zuvor...
nach Detlefs Muster? nach Ralphs Muster?
ODER (mein derzeitiger Favorit):
Anruf/Schritstück eines "Anwaltes" oder "Dritten" ohne "Einzelfallschuld" des Bewerbers, nachdem er von einer ausgeführten Bewerbung gehört hat, die unter Zwang des JC erwirkt wurde.
Sehr geehrteR StelleninserentIn,
die von Ihnen ausgeschriebene Stelle wird über Jobcentermitarbeitern an Kunden weitergereicht, die sich dann bei Ihnen bewerben.
Seien Sie sich darüber im Klaren, dass jeder potentielle Bewerber, der über die Arbeitsagentur den Auftrag bekommt, sich bei Ihnen zu bewerben, obligatorisch mit Hunger und Obdachlosigkeit (=Konsequenz sog. "Sanktionen") bedroht wird.
Sie haben das Recht zu fordern, dass diese Praxis unterbunden wird:
-in Form einer geschäftlichen Vereinbarung als Kunde der Arbeitsagenturen
-in Form von Forderungen an die Politik bei Arbeitsgeberkonferenzen und durch Ihre Kontakte zu Ausschüssen und zur Gesetzgebung (wenn wir große Firmen anschreiben...)
"Sanktionen" sind behördlich verordnete Zahlungskürzungen bzw. Zahlungswegfall des ALG-II. Bei Unterschreiten oder Wegfall des Existenzminimums ist ein menschenwürdiges Leben - abgesehen von private Gönnerschaft - nicht möglich. Eine Arbeitsaufnahme, die Anbahnung derer sowie die Stellensuche selbst sind mit gekürzten Leistungen im Prinzip nicht möglich.
Sanktionierte Hartz-IV Empfänger leiden oft unter großen und vor allem bestätigten Existenzängsten. Sie sind -sofern sie weiterhin eingeschränkte Leistungen beziehen oder beziehen wollen - dazu aufgerufen, sich bedingungslos den an sie gestellten Forderungen zu fügen. Eine Aufhebung einer Sanktion allein durch reumütige Verhaltensänderung oder Entgegenkommen des Sanktionierten sind bürokratisch nicht vorgesehen, weswegen die Indiviualfall-Klage oft der einzige Ausweg ist. Dadurch kommt es jedoch zum Bruch mit den behördlichen Mitarbeitern und es kostet auf beiden Seiten Zeit und Energie, was eine effektive und einvernehmliche Arbeitsvermittlung widerum erschwert oder unmöglich macht.
Was hat das mit Ihnen zu tun?
1.)
Sanktionen werden bevorzugt verhängt, wenn einer/m Leistungsbeziehenden unterstellt wird, durch sein verschulden sei die Aufnahme eines Erwerbsverhältnisses nicht zustande gekommen. Zu diesem Verschulden können Interpretationen Ihrer Aussagen herangezogen werden, auch wenn sie vermutlich niemandem schaden, sondern lediglich ihre ausgeschriebenen Stellen bestmöglich besetzen wollen.
2.)
Die Bewerbung auf ein Stellenangebot unter Androhung von o.g. Sanktionen durch eine mit der Fürsorgepflicht beauftragte Behörde stellt einen Grundgesetzwidrigen Akt dar, wogegen Klagen angestrebt werden, Klagen laufen... (?)
Im Einzelnen zu den Vorwürfen, siehe... (grundrechte-brandbrief.de...)
Jeder Bürger hat nach Artikel Art. 20 Abs. 4 GG das Recht zum Widerstand, bis die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt ist.
3.)
Seien Sie sich bewusst, dass die Ihnen vorliegende Bewerbung /ein Teil der Ihnen vorliegenden Bewerbungen aus dem Pool der Arbeitsagentur... konkretes einsetzen...
eine mittels OBLIGATORISCHER Sanktionsandrohung erpresste Bewerbung ist* und somit unter strafrechtlich zu ahndender Nötigung entstanden ist.
*und sei sie auch in noch so guter Absicht empfohlen und ggf. sogar von dem Bewerbenden (semi)freiwillig an Sie gerichtet.
Machen Sie sich nicht zum Mittäter, indem sie derartiges Vorgehen unterstützen.
Sie haben die Möglichkeit, die Bewerber unterschreiben zu lassen, dass sie freiwillig zu ihnen gekommen sind und den anderen ein neutrales formales Ablehnungsschreiben zu verfassen.
Damit schützen Sie sich vor möglicher zukünftiger Strafverfolgung aus Mittäterschaft.
Andererseits erleichtert es Ihnen die Auswahl ernsthaft interessierter Bewerber und erspart Katastrophen während einer auf Basis von Nötigung entstandenen Probezeit.
Sanktionen, die einen Menschen unter das Existenzminimum bringen aber auch nur die Bedrohung damit, stellen beide Vorraussetzungen her, Menschen DE FACTO in verbotene Zwangsarbeitsverhältnisse zu bringen, was dem Arbeitgeber mitunter womöglich nicht einmal bei konkret vorliegenden Fällen bekannt ist.
Sklaverei ist verboten. Sie kann jedoch nur verhindert werden, wenn jeder Mensch das Recht und die reale Möglichkeit hat NEIN zu sagen.
In wie weit Ihr den entsprechenden Arbeitgebern erst noch erklärt, was Sanktionen etc. sind, sei Euch überlassen. Für die Folgen einer derartigen "Belehrung" und sich daraus entwicklender Korrespondenz oder (Rechts)Streitigkeit übernehme ich KEINE HAFTUNG.
Aktueller Benutzerhinweis Sun, Feb 12. 2012
Liebe AKKU-Leser,
liebe AKKUs und AKUs,
liebe inzwischen völlig Verwirrte...
in Webdesign unerfahrene und eher resistente Menschen pflegen diesen Blog und haben oft sehr viel zu sagen.
Damit nichts untergeht
und Ihr Euch erstmal generell infomieren könnt,
lest bitte zuerst als Neulinge die STARTSEITE.
Oder sucht in unserem INHALTSVERZEICHNIS.
Ihr könnt je nach Überschrift die Artikel aus den einzelnen Kategorien lesen.
Dieser Hinweis erfolgt daher, weil bislang keine Möglichkeit außer der chronologisch geordneten möglich war und bezüglich Navigationseinrichtung sind wir alle nicht firm und haben zu viel mit den Inhalten zu tun.
Zu Schriftarten hat sunofsuns immer seine Vorlieben. Wer seine Artikel künftig im Original lesen will, der greife -solange wir die Mediendatenbank nicht freizugeben wissen- auf
http://akkumensch.sportkraftwerk.de
zu.
Die Kategorie "Baustelle" wird Schritt für Schritt zu einer kleinen Zeitung aus der Feder von Sunofsuns ausgebaut. So unser Plan.
Wir bemühen uns, dies ggf. zu ändern. Technische Beiträge Eurerseits sind möglich und natürlich auch Eure Erfahrungen im "AKKU" Dasein, also als tauschende, schenkende oder beitragende Sammler unterschiedlichster "Ladungen".
Bestes, der beitragende akku1
P.S.: Gebt Euch zu erkennen: "Lasst und ein Zeichen machen"
